Immer mehr Emissionen werden heute direkt über Landingpages, Apps oder Plattformen angeboten – „digital first“ ist längst die neue Normalität.Digitaler
Vertrieb entbindet nicht von regulatorischer Verantwortung.
Die BaFin sieht das ganz klar: Die technische Zeichnungsstrecke ist Teil des Angebots.
Was dort fehlt oder missverständlich ist, kann aufsichts- und haftungsrechtlich erhebliche Folgen haben. ????
Und ganz wichtig:
Die Aufklärungspflichten gelten digital exakt wie beim persönlichen Gespräch.
Es gibt keine „Light“-Version, nur weil kein Mensch im Raum steht.
- Risikohinweise
- KID/Informationsblatt
- Zielmarktklassifikation
All das muss auch online klar, verständlich und dokumentiert sein.
Häufige Fehler:
- Fehlendes oder unpassendes KID
- Keine oder zu allgemeine Risikoinformation
- Falsche oder gar keine Abfrage der Anlegerkategorie
Fazit: Wer digital vertreibt, braucht digitale Compliance.
UX ist wichtig – aber ohne juristische Substanz ist sie bloß Fassade.
Haben Sie bereits digitale Zeichnungsprozesse umgesetzt oder evaluiert?
Welche Best Practices oder Stolpersteine haben Sie erlebt?
Schreiben Sie mir – ich freue mich auf Ihre Einblicke!