Zeichnung digital – aber bitte rechtssicher.

Immer mehr Emissionen laufen heute über Online-Strecken – „paperless subscription“ ist der neue Standard. Klingt effizient. Ist es auch. Aber ist es auch rechtskonform?

Denn: Mit dem letzten Papier verschwindet nicht die letzte Pflicht.

  • Fernabsatzrecht: Anleger haben regelmäßig ein Widerrufsrecht – außer, sie haben vorab klar und wirksam der sofortigen Ausführung zugestimmt.
  • eIDAS-Verordnung: Wann genügt eine einfache elektronische Signatur? Wann ist eine qualifizierte Signatur zwingend – z. B. bei Nachranganleihen?
  • DSGVO: Formulare müssen nicht nur klar sein – sie müssen auch korrekt informieren und dokumentieren.

Was wir oft sehen: PDFs im Webdesign, „Ich stimme zu“-Checkboxen – und rechtlich wackelige Konstruktionen. UX ist wichtig – aber sie ersetzt keine Compliance.

Wie lösen Sie das in der Praxis? Arbeiten Sie mit digitalen Zeichnungssystemen?
Haben Sie gute oder schlechte Erfahrungen mit Videoident, elektronischer Signatur oder eID gemacht?

Teilen Sie Ihre Perspektive – oder schreiben Sie mir gern direkt.
Denn: Rechtssicherheit beginnt nicht mit dem Klick, sondern mit der Struktur.

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