Warum Nachrangdarlehen gefährlich sein können – und was jetzt besser ist

Nachrangdarlehen galten lange als unkomplizierte Lösung: prospektfrei, flexibel, ideal für kleinere Projekte. Viele Sozialunternehmen und Impact-Investor:innen haben damit Gutes bewirken wollen – sei es für Bildungsprojekte, Solaranlagen oder faire Lieferketten.
Doch juristisch betrachtet sind Nachrangdarlehen heute ein Hochrisikoprodukt – nicht nur für Anleger, sondern auch für Emittenten.

Was ist das Problem?

Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre gelten als Vermögensanlagen. Bei fehlerhafter Gestaltung kann dies nicht nur zivilrechtliche Rückabwicklungsansprüche auslösen – es droht Schlimmeres:
Wird die Nachrangklausel als unwirksam eingestuft, liegt im schlimmsten Fall ein unerlaubtes Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG vor – mit drastischen Folgen:

§ 54 KWG stellt das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften unter Strafe – mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Die BaFin äußert sich mittlerweile nicht mehr zur Wirksamkeit von Nachrangklauseln. Wer hier also auf Altdokumente oder Standardmuster setzt, geht ein unkalkulierbares straf- und aufsichtsrechtliches Risiko ein – auch als verantwortlicher Geschäftsführer.

Besser: Qualifiziert nachrangige Anleihe

Wer heute Kapital aufnehmen möchte, sollte auf eine qualifiziert nachrangige Inhaberschuldverschreibung setzen. Diese kann – bei entsprechender Ausgestaltung – als Wertpapier im Sinne der EU-Prospektverordnung eingestuft und prospektfrei angeboten werden (z. B. nach Art. 1 Abs. 4 lit. b oder d ProspektVO).

Vorteile:

  • Kein Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes
  • Keine Rückabwicklungspflichten aus § 21 VermAnlG
  • Kein Risiko einer Straftat nach § 54 KWG
  • Bessere Vermarktung und professionelleres Image

Mein Fazit:

Wer heute soziale Wirkung finanzieren will, sollte sich von alten Nachrangdarlehensstrukturen verabschieden. Die aufsichtsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken sind zu hoch. Gute Ideen verdienen tragfähige rechtliche Lösungen.
Gute Ideen verdienen klare Strukturen – und rechtssichere Verträge.

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