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Prospektfrei – aber bitte mit Maß und Mitte Beispiel
Die EU-Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) ist eine zentrale Säule des europäischen Kapitalmarktrechts. Sie regelt, wann ein Wertpapierprospekt verpflichtend ist und welche Ausnahmen von der
Prospektfrei – aber bitte mit Maß und Mitte.
Die EU-Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) erlaubt in Art. 1 Abs. 4 u. a. Angebote an weniger als 150 Anleger pro EU-Mitgliedstaat – ein gern genutzter Joker, gerade
Zeichnung digital – aber bitte rechtssicher.
Immer mehr Emissionen laufen heute über Online-Strecken – „paperless subscription“ ist der neue Standard. Klingt effizient. Ist es auch. Aber ist es auch rechtskonform?
Nur für Profis? Warum Emittenten bei Direktplatzierungen genau hinsehen müssen.
Wer Wertpapiere ohne Prospekt ausschließlich an professionelle Anleger vertreiben möchte, kann sich auf Art. 1 Abs. 4 lit. d der EU-Prospektverordnung berufen. Doch Vorsicht:
Papier war gestern – aber was ist heute?
Digitale Wertpapiere klingen nach Zukunft – und sind es auch. Aber wer glaubt, dass sich mit dem eWpG einfach alles „tokenisieren“ lässt, liegt nur
Emittentenprivileg: Lizenz zum Vertreiben – oder doch nicht ganz?
Wer eigene Wertpapiere begibt, braucht dafür keine separate Vertriebszulassung – richtig? Ja. Aber: Nicht immer. Und schon gar nicht für alles. Das sogenannte Emittentenprivileg
Einheitlicher EU-Prospekt – nationale Sprengkraft.
Ein Prospekt nach der Verordnung (EU) 2017/1129 ist doch der Freifahrtschein für den Vertrieb im gesamten Binnenmarkt, oder? Notifiziert heißt doch: Zugelassen, oder? Leider
Zeichnungsstrecken sind keine rechtliche Grauzone.
Immer mehr Emissionen werden heute direkt über Landingpages, Apps oder Plattformen angeboten – „digital first“ ist längst die neue Normalität.Digitaler Vertrieb entbindet nicht von
Warum Nachrangdarlehen gefährlich sein können – und was jetzt besser ist
Nachrangdarlehen galten lange als unkomplizierte Lösung: prospektfrei, flexibel, ideal für kleinere Projekte. Viele Sozialunternehmen und Impact-Investor:innen haben damit Gutes bewirken wollen – sei es
Warum denken so wenige Mittelständler über Mitarbeiterbeteiligung nach?
In vielen mittelständischen Unternehmen ist das Thema Mitarbeiterbeteiligung bislang ein weißer Fleck auf der Landkarte. Dabei könnten Beteiligungsmodelle weit mehr leisten als nur Motivation
Mitarbeiterbeteiligung ohne Prospekt? So geht’s!
Viele Unternehmen möchten Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen – doch der Gedanke an einen Wertpapierprospekt schreckt oft ab. Die gute Nachricht: Es geht auch ohne!
Mitarbeiterbeteiligung – so gelingt die Umsetzung in 5 Schritten
Mitarbeiterbeteiligung motiviert, bindet und kann sogar Kapital ins Unternehmen bringen. Doch wie setzt man ein solches Programm rechtssicher und praxisnah um? 1. Ziel klären
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