Viele Unternehmen möchten Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen – doch der Gedanke an einen Wertpapierprospekt schreckt oft ab. Die gute Nachricht: Es geht auch ohne!
Art. 1 Abs. 4 lit. i der EU-Prospektverordnung erlaubt es, Wertpapiere wie Aktien oder virtuelle Beteiligungen prospektfrei an (ehemalige) Mitarbeitende oder Führungskräfte auszugeben – unter bestimmten Voraussetzungen.
Was ist erlaubt?
- Das Angebot kommt vom Arbeitgeber oder einem verbundenen Konzernunternehmen
- Die Wertpapiere sind übertragbar (z. B. Aktien, RSUs – nicht bloße Optionen)
- Es gibt ein Informationsdokument mit Angaben zu:
- Art und Anzahl der Wertpapiere
- Gründe und Einzelheiten des Angebots (z. B. Vesting, Haltefristen etc.)
- Das Dokument muss in einer zulässigen Sprache verfasst und öffentlich zugänglich sein
- Es richtet sich nur an aktuelle oder ehemalige Beschäftigte – keine „Freunde-und-Familie-Runde“!
Warum das wichtig ist:
Mitarbeiterbeteiligungen stärken Bindung und Motivation – und machen Unternehmen attraktiver für Talente. Dank der Prospektbefreiung geht das schnell, rechtssicher und kosteneffizient, ohne monatelange Abstimmungen mit der Aufsicht.
Aber Achtung:
Auch ohne Prospekt gelten andere Vorschriften, z. B.:
- Insiderinformationen und Sperrfristen nach der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
- Steuerliche und aufsichtsrechtliche Pflichten im Einzelfall
- Meldepflichten für Organmitglieder
Fazit:
Wer Mitarbeitende fair beteiligt und das Informationsdokument sauber aufsetzt, braucht keinen Prospekt. Richtig gestaltet, wird aus einem Mitarbeiterprogramm ein echtes Bindungsinstrument – und kein regulatorisches Risiko.
Sie möchten ein Beteiligungsprogramm aufsetzen und wissen nicht, wie Sie rechtssicher starten? Ich unterstütze Sie gerne – vom Konzept bis zur Umsetzung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!