Grüne Anleihen unterliegen seit Dezember 2024 dem neuen EU-Rahmen für „European Green Bonds“ (EuGB). Wer das Label führen will – oder sich freiwillig an den Standards orientiert – muss zentrale regulatorische Vorgaben erfüllen. Eine rechtliche Checkliste.
Green Bond Framework
Der Emittent muss ein formelles Rahmenwerk veröffentlichen, das u. a. beschreibt:
- Zweck und erwartete Umweltziele der Anleihe
- Mittelverwendung (Use of Proceeds)
- Auswahlkriterien für grüne Projekte
- Verfahren zum Erlös-Tracking und zur internen Kontrolle
Das Framework muss öffentlich zugänglich sein – oft auf der IR-Website des Emittenten.
EU-Taxonomie-Konformität
Die Verwendung der Mittel muss im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung stehen.
Heißt: Die Projekte müssen einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten, „Do No Significant Harm“ wahren und Mindestschutzvorgaben erfüllen.
Ohne Taxonomie-Zuordnung: kein offizieller EuGB.
Externe Prüfung (Pre-Issuance Review)
Vor Emission ist eine Prüfung des Frameworks durch einen externen, bei der ESMA registrierten Prüfer („External Reviewer“) erforderlich.
Die Beurteilung muss öffentlich vorliegen – inkl. Methodik und Unabhängigkeitserklärung.
Laufende Berichte („Post-Issuance Reporting“)
Emittenten müssen jährlich darlegen:
- Wie die Mittel konkret verwendet wurden
- Ob Zielprojekte realisiert wurden
- Welche ESG-Wirkungen erzielt wurden
- Format und Inhalt sind durch Delegierte VO (EU) 2025/753 standardisiert.
Zweitprüfung auch nach Emission (Optional)
Wer besonderen Wert auf ESG-Governance legt oder freiwillig höchste Standards erfüllen möchte, kann auch die jährliche Berichterstattung extern prüfen lassen. Dies ist (noch) nicht verpflichtend – aber zunehmend marktüblich.
Fazit: Green Bond ≠ grüne Broschüre
Wer heute einen Green Bond emittieren will, braucht mehr als gute Absichten:
Er braucht Taxonomie-Know-how, aufsichtsrechtlich geprüfte Prüfer und ein belastbares Reporting. Dafür gibt es Zugang zu einem wachsenden Marktsegment – und das Vertrauen von ESG-Investoren.
Nachhaltigkeit braucht Substanz. Das neue EU-Regime setzt dafür einen verbindlichen Rahmen.