Die EU-Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) ist eine zentrale Säule des europäischen Kapitalmarktrechts. Sie regelt, wann ein Wertpapierprospekt verpflichtend ist und welche Ausnahmen von der Prospektpflicht gelten. Besonders praxisrelevant ist Art. 1 Abs. 4: Danach können Angebote an weniger als 150 Anleger pro Mitgliedstaat prospektfrei erfolgen. Gerade für kleinere Emissionen ist dies ein attraktiver Weg, Kosten und Aufwand einer Prospekterstellung zu vermeiden.