Freiwillig grün, aber nicht formlos: Wer den EuGB-Rahmen nutzt, unterliegt dem Aufsichtsregime.

Auch Emittenten, die freiwillig nach dem EuGB-Regime berichten, z. B. für Sustainability-Linked Bonds, unterwerfen sich damit faktisch einem aufsichtsrechtlichen Rahmen – und müssen die neuen Offenlegungsformate, Prüferpflichten und Compliance-Anforderungen beachten. Das betrifft insbesondere: Emissionen außerhalb des EuGB-Labels, aber mit ESG-bezogener Mittelverwendung Nachhaltigkeitsnahe Hybridprodukte, die ein hohes Maß an Markttransparenz versprechen Emittenten mit ambitionierter ESG-Investorenkommunikation Was viele […]

Kontakt Details

Kontaktformular

Termine nach Vereinbarung