Aufsichtliche Verfahren & Anlegerstreitigkeiten

Aufsichtliche Verfahren & Anlegerstreitigkeiten

Verfahren mit der BaFin, FMA oder anderen europäischen Aufsichtsbehörden verlaufen selten routinemäßig. Häufig beginnt es mit einem Auskunftsersuchen – und endet im schlimmsten Fall mit einer Rückabwicklungsanordnung, einer Untersagungsverfügung oder gar einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs eines unerlaubten Finanzdienstleistungsgeschäfts (§ 32 KWG, § 15 WpIG, § 34f GewO).

Ich vertrete Unternehmen, Geschäftsleiter und Vertriebsverantwortliche in allen Phasen solcher Verfahren – bundesweit, grenzüberschreitend und mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen aufsichtsrechtlichen Auseinandersetzungen, auch im europäischen Kontext.

Ausschnitt aus historischer Darstellung „Run on the Seamen’s Savings Bank during the Panic of 1857“
Ausschnitt aus historischer Darstellung „Run on the Seamen’s Savings Bank during the Panic of 1857“

Typische Fallkonstellationen:

Die aufsichtsrechtliche Verteidigung endet dabei nicht mit der Aufhebung einer Maßnahme: Vielfach sind auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Anlegern die Folge – z.B. wegen behaupteter Aufklärungsfehler und Prospektfehler, mangelhafter Geeignetheitsprüfung oder fehlerhafter Produktinformation (z. B. unvollständige VIBs/KIDs).

Ich übernehme auch in diesen Fällen Ihre Vertretung vor ordentlichen Gerichten – sachlich, strukturiert und mit einem klaren Fokus auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Durch meine langjährige Tätigkeit im Kapitalmarktrecht und die Erfahrung aus über 100 Produktprüfungen kann ich Argumentationslinien entwickeln, die auch komplexe Vorgänge rechtlich nachvollziehbar aufbereiten.

Darüber hinaus berate ich zu strafrechtlichen Implikationen aufsichtsrechtlicher Verstöße, etwa im Zusammenhang mit § 54 KWG (Unerlaubter Betrieb von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften) oder § 119 WpHG. In Kooperation mit strafrechtlich spezialisierten Kanzleien stimme ich dabei alle Maßnahmen eng mit Ihnen ab.

Ein Verfahren mit einer Aufsichtsbehörde oder Anlegerklagen verlangen Sorgfalt, Erfahrung und strategischen Weitblick.

Ich übernehme Ihre Verteidigung – strukturiert, durchsetzungsstark und mit einem klaren Verständnis für regulatorische Schnittstellen und wirtschaftliche Zielgrößen.

Anlegerverfahren – zivilrechtliche Folgekonflikte professionell abwehren

Aufsichtsrechtliche Verfahren – etwa wegen angeblich unerlaubter Anlagevermittlung oder fehlender Prospektierung – ziehen häufig zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Anlegern nach sich. Mandanten sehen sich dann plötzlich mit einer Vielzahl von Schadensersatzforderungen konfrontiert, die auf vermeintliche Aufklärungs-, Informations- oder Dokumentationspflichtverletzungen gestützt werden.

Ich vertrete Unternehmen, Geschäftsleiter, Vertriebe und Intermediäre in sämtlichen Verfahrensstadien – von der außergerichtlichen Abwehr über das Klageverfahren bis hin zur Koordination mit Haftpflichtversicherern oder D&O-Anbietern.

Vor den Richtern – Ferdinand Brütt (1903)
Vor den Richtern – Ferdinand Brütt (1903)

Typische Konfliktfelder sind:

Durch meine kapitalmarktrechtliche Spezialisierung erkenne ich früh, welche Anspruchsgrundlagen tragfähig sind – und welche nicht. Das ermöglicht eine gezielte und strukturierte Verteidigungslinie, auch in Fällen mit vielen gleichgelagerten Anlegerforderungen. Wo erforderlich, koordiniere ich auch Vergleichsstrategien, um operative Risiken und Kosten zu begrenzen.

Eine fundierte Verteidigung gegen Anlegerklagen beginnt mit der sauberen Aufarbeitung der aufsichtsrechtlichen Vorgeschichte.

Ich biete Ihnen beides – kompetente Prozessvertretung und strategische Schadensbegrenzung.

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