Zeichnungsstrecken sind keine rechtliche Grauzone.

Immer mehr Emissionen werden heute direkt über Landingpages, Apps oder Plattformen angeboten – „digital first“ ist längst die neue Normalität.Digitaler

Vertrieb entbindet nicht von regulatorischer Verantwortung.

Die BaFin sieht das ganz klar: Die technische Zeichnungsstrecke ist Teil des Angebots.
Was dort fehlt oder missverständlich ist, kann aufsichts- und haftungsrechtlich erhebliche Folgen haben. ????

Und ganz wichtig:
Die Aufklärungspflichten gelten digital exakt wie beim persönlichen Gespräch.
Es gibt keine „Light“-Version, nur weil kein Mensch im Raum steht.

  • Risikohinweise
  • KID/Informationsblatt
  • Zielmarktklassifikation

All das muss auch online klar, verständlich und dokumentiert sein.

Häufige Fehler:

  • Fehlendes oder unpassendes KID
  • Keine oder zu allgemeine Risikoinformation
  • Falsche oder gar keine Abfrage der Anlegerkategorie

Fazit: Wer digital vertreibt, braucht digitale Compliance.

UX ist wichtig – aber ohne juristische Substanz ist sie bloß Fassade.

Haben Sie bereits digitale Zeichnungsprozesse umgesetzt oder evaluiert?
Welche Best Practices oder Stolpersteine haben Sie erlebt?

Schreiben Sie mir – ich freue mich auf Ihre Einblicke!

Interessant? Beitrag teilen:

Facebook
Email
LinkedIn

Newsletter

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kontakt Details

Kontaktformular

Termine nach Vereinbarung