Mitarbeiterbeteiligung ohne Prospekt? So geht’s!

Viele Unternehmen möchten Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen – doch der Gedanke an einen Wertpapierprospekt schreckt oft ab. Die gute Nachricht: Es geht auch ohne!
Art. 1 Abs. 4 lit. i der EU-Prospektverordnung erlaubt es, Wertpapiere wie Aktien oder virtuelle Beteiligungen prospektfrei an (ehemalige) Mitarbeitende oder Führungskräfte auszugeben – unter bestimmten Voraussetzungen.

Was ist erlaubt?

  • Das Angebot kommt vom Arbeitgeber oder einem verbundenen Konzernunternehmen
  • Die Wertpapiere sind übertragbar (z. B. Aktien, RSUs – nicht bloße Optionen)
  • Es gibt ein Informationsdokument mit Angaben zu:
    • Art und Anzahl der Wertpapiere
    • Gründe und Einzelheiten des Angebots (z. B. Vesting, Haltefristen etc.)
  • Das Dokument muss in einer zulässigen Sprache verfasst und öffentlich zugänglich sein
  • Es richtet sich nur an aktuelle oder ehemalige Beschäftigte – keine „Freunde-und-Familie-Runde“!

Warum das wichtig ist:

Mitarbeiterbeteiligungen stärken Bindung und Motivation – und machen Unternehmen attraktiver für Talente. Dank der Prospektbefreiung geht das schnell, rechtssicher und kosteneffizient, ohne monatelange Abstimmungen mit der Aufsicht.

Aber Achtung:

Auch ohne Prospekt gelten andere Vorschriften, z. B.:

  • Insiderinformationen und Sperrfristen nach der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
  • Steuerliche und aufsichtsrechtliche Pflichten im Einzelfall
  • Meldepflichten für Organmitglieder

Fazit:

Wer Mitarbeitende fair beteiligt und das Informationsdokument sauber aufsetzt, braucht keinen Prospekt. Richtig gestaltet, wird aus einem Mitarbeiterprogramm ein echtes Bindungsinstrument – und kein regulatorisches Risiko.

Sie möchten ein Beteiligungsprogramm aufsetzen und wissen nicht, wie Sie rechtssicher starten? Ich unterstütze Sie gerne – vom Konzept bis zur Umsetzung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!

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