Nicht jedes ESG-Finanzinstrument ist ein Green Bond – und nicht jeder Emittent profitiert von der gleichen Struktur. Die Wahl zwischen einem zweckgebundenen Green Bond und einem Sustainability-Linked Bond (SLB) will rechtlich und strategisch gut überlegt sein.
Unterschiede im Überblick
MerkmalGreen BondSLBMittelverwendungzweckgebunden für grüne Projektefrei verwendbarRegelwerkEuGB-Verordnung + EU-TaxonomieICMA-Prinzipien (freiwillig)PrüfungspflichtExterne Prüfer vor und ggf. nach Emissionfreiwillig, aber marktüblichHaftungsrisikobei fehlerhafter Verwendung besonders hochbei KPI-Verfehlung: Coupon-Strafe
Ein SLB erlaubt flexible Mittelverwendung, aber bindet den Emittenten an ergebnisbezogene ESG-Kennzahlen (KPI). Werden diese nicht erreicht, drohen höhere Zinsen – reputativ wie finanziell.
Wann eignet sich was?
Green Bond: Für Emittenten mit klaren, taxonomiekonformen Projekten (z. B. Energie, Infrastruktur)
SLB: Für Unternehmen mit ESG-Zielen auf Unternehmensebene, z. B. Emissionsreduktion, Diversität etc.
Kombination: In ESG-Finanzierungsprogrammen mit hybrider Struktur (z. B. EMTN)
Fazit:
Green Bonds sind „Use of Proceeds“, SLBs „Use of Commitment“. Beide Formate brauchen ein starkes Governance-Setup – aber nicht jeder Emittent passt zu beiden.